Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat daher eine Förderung entwickelt, die Geringqualifizierten und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben soll, sich für die Anforderungen in ihren Berufen und Betrieben fachlich weiter zu qualifizieren.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen für
Förderbedingungen
Damit die Förderung gewährt wird, müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:
Was beinhaltet die Förderung?
Für Geringqualifizierte (unabhängig von der Betriebsgröße):
Für Beschäftigte in KMU (mit/ohne Abschluss):
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig der bisherigen Unternehmenszugehörigkeit Weiterbildungen in Voll-, Teilzeit oder tageweise gefördert bekommen und die Bildungsinhalte frei auswählen.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen (Informationen zum Bildungsgutschein).
erhalten Sie von der für Sie zuständigen Arbeitsagentur / Jobcenter oder unter www.arbeitsagentur.de.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Bildungsgutscheines. Rufen Sie uns an oder schreiben uns.