Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG

Qualifizierungschancengesetz - die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten für Unternehmen

 

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat daher eine Förderung entwickelt, die Geringqualifizierten und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben soll, sich für die Anforderungen in ihren Berufen und Betrieben fachlich weiter zu qualifizieren.

 

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen für

  • gering qualifizierte Beschäftigte, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen und
  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden, mind. 4 Wochen umfassen und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
 

Förderbedingungen

Damit die Förderung gewährt wird, müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein.
  • Die Schulung muss außerhalb des Betriebes erfolgen.
  • Der bzw. die Teilnehmende muss vom Betrieb hierfür freigestellt werden und weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben.
  • Die Maßnahme findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Teilnehmende müssen der o.g. Personengruppe angehören.

Was beinhaltet die Förderung?

Für Geringqualifizierte (unabhängig von der Betriebsgröße):

  • Lehrgangskosten zu 100%
  • Zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%

Für Beschäftigte in KMU (mit/ohne Abschluss):

  • Lehrgangskosten für Arbeitnehmer ab 45 Jahren bis zu 75%, für Arbeitnehmer unter 45 Jahren bis zu 50%.
  • Zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

  

 Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig der bisherigen Unternehmenszugehörigkeit Weiterbildungen in Voll-, Teilzeit oder tageweise gefördert bekommen und die Bildungsinhalte frei auswählen.

  

 Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen (Informationen zum Bildungsgutschein).

 

Nähere Informationen

erhalten Sie von der für Sie zuständigen Arbeitsagentur / Jobcenter oder unter www.arbeitsagentur.de.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Bildungsgutscheines. Rufen Sie uns an oder schreiben uns.

ePaper
Flyer Weiterbildung Qualifizierungsoffensive
der Bundesagentur für Arbeit

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